Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Unternehmen Eduart Auftragsmalerei (Stand: April 2009) |
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Eduart Auftragsmalerei versichert, dass sich das Werk in ihrem
alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Eduart
Auftragsmalerei versichert darüber hinaus, dass das Werk eine
eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2
Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und
mit Zustimmung der Eduart Auftragsmalerei erlaubt und gilt nur für die
vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine
Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz
verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Eduart Auftragsmalerei
(Urheberin/Urheber) zu nennen.
1.4
Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Eduart
Auftragsmalerei Anspruch auf angemessene Vergütung
(§ 32
UrhG –
Urheberrechtsgesetz).
1.5
Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes
bedürfen des Einverständnisses der Eduart Auftragsmalerei. Zur
Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen
nur mit Einverständnis der Eduart Auftragsmalerei veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen
Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur
Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im
Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden
anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar
der Eduart Auftragsmalerei das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B.
für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Eduart Auftragsmalerei ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten
Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheidet Eduart Auftragsmalerei
und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen
werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Eduart
Auftragsmalerei zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu
bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden
Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für
alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der Eduart
Auftragsmalerei ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4
Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen
werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in
diesem Zusammenhang von der Eduart Auftragsmalerei erbracht werden,
werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und
Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in
Absprache und im Einvernehmen beider
Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Eduart Auftragsmalerei erhält
einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der Eduart Auftragsmalerei ist nur in Zusammenhang
mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit
Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.5
Haftung
Eduart Auftragsmalerei haftet nur für Schäden, die sie oder ihre
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von Eduart
Auftragsmalerei und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich
festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden
Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen
werden.
2.7
Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie
deren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu
übernehmen.
2.8
Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Eduart Auftragsmalerei für die künstlerische
Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders
vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei
denn,
sie werden gesondert vereinbart.
2.9
Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbed. Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch
möglichen und zumutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei
einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der
Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, Eduart
Auftragsmalerei unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Eduart
Auftragsmalerei Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch
nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte
Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der
Eigentümer
verpflichtet, Eduart Auftragsmalerei vorab zu unterrichten und mit
ihr/ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. Das Werk
kostenfrei zurückzugeben.
2.11
Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
Eduart Auftragsmalerei zur Erfüllung des Vertrages werden von der
Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Eduart Auftragsmalerei werden von der
Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein
Kostenvoranschlag vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten
werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Eduart
Auftragsmalerei
gesondert vergütet. Eduart Auftragsmalerei ist es vorbehalten,
erforderliche
Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein
angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt Eduart Auftragsmalerei die Restaurierung oder die Reparaturen
nicht selbst vor, so gibt sie / er verbindliche Hinweise zu Art und
Weise der Ausführung.
2. 13 Rückgabe
des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen,
so ist sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in
einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der
Überlassungsfrist bedarf der
Einwilligung der Eduart Auftragsmalerei. Ein für die Überlassung
vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der
Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Eduart Auftragsmalerei auf Zahlung sind fällig
je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der
Eduart Auftragsmalerei geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne
Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.2
Mehrwertsteuer
Sämtliche
Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.3
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der
Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Eduart Auftragsmalerei
verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Eduart Auftragsmalerei.
3.4 Minderung der Vergütungen
Nichtgefallen der Ausführung des Werkes der Eduart Auftragsmalerei,
eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung
der Vergütungen führen.
3.5
Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende
Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von
der
Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und
Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2
Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird
ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es
beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich
der
nachgewiesenen Materialkosten.
4.3
Aufhebung/Kündigung durch Auftragsmalerei
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Eduart Auftragsmalerei ist
die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten
Vergütungen ausgeschlossen.
4.4
Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Eduart Auftragsmalerei ist ein
ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter
Vergütungen ist ausgeschlossen.
Urheberrecht
Sind die Werkabbildungen von einer Fotografin / einem Fotografen
erstellt worden, muss die Nutzung geregelt und die Urheberin / der
Urheber genannt werden. Gleiches gilt, wenn Eduart Auftragsmalerei das
Werk selbst fotografisch
oder mittels anderer Techniken reproduziert hat. Das Folgerecht regelt
das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe, bei
Weiterveräußerung eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen
Kunsthändler
oder Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös beteiligt
zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Eduart Auftragsmalerei auf Zugang
zu bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung von
Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen erforderlich ist (§ 25
UrhG).
Rechte, Pflichten
und Leistungen beider Vertragsparteien
Übergabe und Rückgabe des Werkes/der Werke Die Bezeichnungen und
Beschriftungen am Werk /an den Werken müssen identisch mit denen in der
Werkliste und auf dem Lieferschein sein.
Für Teile des Werks / der Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt
sind, gelten die Garantie- und Gewährleistungsregelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Veränderung / Vernichtung des Werkes / der Werke durch die Eigentümerin
/ den Eigentümer Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer
Veränderung und der beabsichtigten Vernichtung eines Werkes durch die
Eigentümerin / den Eigentümer unterschieden. Während durch Veränderung
das Urheberrecht der Eduart Auftragsmalerei
verletzt wird, steht es der Eigentümerin/dem Eigentümer hingegen frei,
das Werk zu vernichten. Um einer möglichen beabsichtigten Vernichtung
entgegenzuwirken, sind vertragliche Regelung notwendig.
Erläuterungen
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende
Vertragsverhältnis zwischen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und
deren jeweiliger Vertragspartei. Die Vertragspartnerinnen und -partner
können verschiedenste Nutzerinnen und Nutzer sein: Veranstalter,
Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer unter
anderen.
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten vor
Vertragsunterzeichnung von beiden Parteien zur Kenntnis genommen
werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB von beiden
Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in den AGB aufgelisteten
Paragraphen Bestandteile des Vertrages werden, ohne darin aufgeführt
sein zu müssen. Wenn identische Paragraphen oder Formulierungen sowohl
in den AGB als auch in den einzelnen Verträgen vorkommen, bekräftigt
das die Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und ist
kein Grund, aus einem
von beiden gestrichen zu werden.