Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmen Eduart Auftragsmalerei 
(Stand: April 2009)


§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung
Eduart Auftragsmalerei versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Eduart Auftragsmalerei versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Eduart Auftragsmalerei erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Eduart Auftragsmalerei (Urheberin/Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Eduart Auftragsmalerei Anspruch auf angemessene Vergütung
(§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Eduart Auftragsmalerei. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der Eduart Auftragsmalerei veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Eduart Auftragsmalerei das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes
Eduart Auftragsmalerei ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheidet Eduart Auftragsmalerei
und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen
werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Eduart Auftragsmalerei zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der Eduart Auftragsmalerei ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Eduart Auftragsmalerei erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Eduart Auftragsmalerei erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der Eduart Auftragsmalerei ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.5 Haftung
Eduart Auftragsmalerei haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von Eduart Auftragsmalerei und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.
2.8 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Eduart Auftragsmalerei für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn,
sie werden gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbed. Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, Eduart Auftragsmalerei unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Eduart Auftragsmalerei Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, Eduart Auftragsmalerei vorab zu unterrichten und mit ihr/ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. Das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Eduart Auftragsmalerei zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Eduart Auftragsmalerei werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Eduart Auftragsmalerei gesondert vergütet. Eduart Auftragsmalerei ist es vorbehalten, erforderliche
Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt Eduart Auftragsmalerei die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie / er verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Eduart Auftragsmalerei. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Eduart Auftragsmalerei auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Eduart Auftragsmalerei geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Eduart Auftragsmalerei verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Eduart Auftragsmalerei.
3.4 Minderung der Vergütungen
Nichtgefallen der Ausführung des Werkes der Eduart Auftragsmalerei, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende  Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen

4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der 
nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch Auftragsmalerei
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Eduart Auftragsmalerei ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Eduart Auftragsmalerei ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

Urheberrecht
Sind die Werkabbildungen von einer Fotografin / einem Fotografen erstellt worden, muss die Nutzung geregelt und die Urheberin / der Urheber genannt werden. Gleiches gilt, wenn Eduart Auftragsmalerei das Werk selbst fotografisch
oder mittels anderer Techniken reproduziert hat. Das Folgerecht regelt das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe, bei Weiterveräußerung eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen Kunsthändler
oder Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös beteiligt zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Eduart Auftragsmalerei auf Zugang zu bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen erforderlich ist (§ 25 UrhG).

Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
Übergabe und Rückgabe des Werkes/der Werke Die Bezeichnungen und Beschriftungen am Werk /an den Werken müssen identisch mit denen in der Werkliste und auf dem Lieferschein sein.
Für Teile des Werks / der Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, gelten die Garantie- und Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Veränderung / Vernichtung des Werkes / der Werke durch die Eigentümerin / den Eigentümer Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer Veränderung und der beabsichtigten Vernichtung eines Werkes durch die Eigentümerin / den Eigentümer unterschieden. Während durch Veränderung das Urheberrecht der Eduart Auftragsmalerei verletzt wird, steht es der Eigentümerin/dem Eigentümer hingegen frei, das Werk zu vernichten. Um einer möglichen beabsichtigten Vernichtung entgegenzuwirken, sind vertragliche Regelung notwendig.

Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und deren jeweiliger Vertragspartei. Die Vertragspartnerinnen und -partner können verschiedenste Nutzerinnen und Nutzer sein: Veranstalter, Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer unter
anderen.
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten vor Vertragsunterzeichnung von beiden Parteien zur Kenntnis genommen werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB von beiden Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in den AGB aufgelisteten Paragraphen Bestandteile des Vertrages werden, ohne darin aufgeführt sein zu müssen. Wenn identische Paragraphen oder Formulierungen sowohl in den AGB als auch in den einzelnen Verträgen vorkommen, bekräftigt das die Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und ist kein Grund, aus einem
von beiden gestrichen zu werden.